Statut der Progressiven Patriotischen Partei

I. Die Progressive Patriotische Partei

§1 Der Name der Partei ist „Progressive Patriotische Partei“ (PPP). Sie ist eine österreichweite Partei mit Sitz in Wien.

§2 Die PPP ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich mit den Idealen der PPP identifizieren.

§3 Das Ziel der PPP ist, aus Österreich ein freies, souveränes, neutrales und ökonomisch fortgeschrittenes Land mit einer gerechten und demokratischen Gesellschaft, einer lebendigen Kultur und einer gesunden und gebildeten Bevölkerung zu machen, das seiner Verantwortung als Teil unserer Welt gerecht wird.

II. Mitgliedschaft

§4 Es gibt innerhalb der PPP zwei Formen der Mitgliedschaft: Die assoziierte Mitgliedschaft und die Vollmitgliedschaft.

§5 Assoziiertes Mitglied der PPP kann jeder Mensch werden, der sein 16. Lebensjahr vollendet hat, sowie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und/oder seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat, in keiner anderen Partei Mitglied ist und sich mit den Idealen der PPP identifiziert.

§6 Die Vollmitgliedschaft wird nach einem Mehrheitsentscheid der jeweiligen übergeordneten Instanz an bisherige Assoziierte Mitglieder vergeben. Vollmitglied kann werden, wer als befähigt empfunden wird, die Linie der PPP nach innen zu gestalten und nach außen zu vertreten. Die Vollmitgliedschaft kann durch die übergeordnete Instanz zu einer Assoziierten Mitgliedschaft zurückgestuft werden, wogegen das betroffene Mitglied beim Zentralkomitee Einspruch einlegen kann.

§7 Der Beitritt zur PPP erfolgt auf schriftlichem Wege und wird mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags geltend.

§8 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Ableben des Mitglieds.

§9 Der Ausschluss erfolgt durch die übergeordnete Instanz, wenn ein Mitglied seinen Pflichten über längere Zeit nicht nachkommt, durch sein Verhalten die Arbeit der Partei beeinträchtigt oder sein Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern nicht tolerierbar ist. Gegen einen Ausschluss kann das betroffene Mitglied beim Zentralkomitee Einspruch einlegen.

§10 Eine Wiederaufnahme eines Mitglieds kann nur nach einem Beschluss der jeweiligen übergeordneten Instanz erfolgen.

III. Rechte der Mitglieder

§11 Assoziierte Mitglieder der PPP haben das Recht, an der Parteiarbeit teilzunehmen und haben ein Stimmrecht bei taktischen Entscheidungen. Außerdem haben Assoziierte Mitglieder das Recht, Anträge und Anfragen an alle ihnen übergeordnete Instanzen zu stellen.

§12 Zusätzlich zu den Rechten der Assoziierten Mitglieder, haben Vollmitglieder das Recht alle Angehörigen übergeordneter Instanzen zu wählen, sowie ein Stimmrecht bei programmatischen und statutarischen Entscheidungen.

IV. Pflichten der Mitglieder

§13 Assoziierte Mitglieder haben die Pflicht den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, dessen Höhe vom Parteitag festgelegt wird, sowie das Ansehen der Partei nach außen zu schützen.

§14 Vollmitglieder haben außerdem die Pflicht an der Parteiarbeit teilzunehmen, und anderen Menschen die Ideen und Werte der Partei näher zu bringen.

§15 Auf Antrag kann die übergeordnete Instanz einzelne Mitglieder von Pflichten entbinden.

V. Aufbau der Partei

§16 Der Aufbau der Partei folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus. Alle Instanzen werden demokratisch gewählt, sind weisungsberechtigt und rechenschaftspflichtig.

§17 Die höchste Instanz der Partei ist der Parteitag. Dieser findet nach Beschluss des Zentralkomitees oder eines Drittels der Vollmitglieder statt.

§18 Der Abstand zwischen zwei Parteitagen darf nicht mehr als 30 Monate betragen.

§19 Auf dem Parteitag ist jedes Mitglied teilnahmeberechtigt. Stimmrecht haben nur Vollmitglieder.

§20 Der Parteitag bestimmt Änderungen der Programms und des Statuts und wählt die Mitglieder des Zentralkomitees sowie den Aufsichtsrat und legt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest.

§21 Zwischen den Parteitagen führt das Zentralkomitee die Partei. Dieses muss zumindest einen Vorsitzenden, einen Stellvertretenden Vorsitzenden und einen Finanzreferenden umfassen.

§22 Die Bildung weiterer Instanzen, welche als Leitung der Partei innerhalb eines gewissen Gebiets agieren, kann durch die jeweilige übergeordneten Instanz beschlossen werden, und muss durch die Vollmitglieder auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen, welche organisatorisch gesehen einem Parteitag gleichen gewählt werden. Die Zusammensetzung der leitenden Instanzen entspricht in ihrer Form jener des Zentralkomitees.

§23 Die Basis der Partei bilden die Grundorganisationen. Diese umfassen zwei bis fünf Vollmitglieder, sowie eine beliebige Zahl Assoziierter Mitglieder.

§24 Zusätzlich zum Leitungsorgan ist auf jeder Mitgliederversammlung, bzw. jedem Parteitag eine Kontrolle zu wählen, die mindestens zwei Mitglieder umfasst, und das betreffende Leitungsorgan, insbesondere was die Finanzen betrifft kontrolliert, und auf der nächsten Mitgliederversammlung bzw. Parteitag Rechenschaft abzulegen hat.

VI. Parteiarbeit

§25 Sitzungen der Partei an der Basis, wie auch der Gremien, haben den Teilnahmeberechtigten mindestens eine Woche vorher mitgeteilt zu werden, Parteitage und Mitgliederversammlungen einen Monat vorher.

§26 Entscheidungen werden, wenn nicht anders festgelegt, mit einer einfachen Mehrheit getroffen.

§27 Bei sämtlichen organisatorischen Zusammenkünften der Partei, hat im Anschluss ein Protokoll ausgeschickt zu werden.

VII. Auflösung der Partei

§28 Die Auflösung der Partei kann am Parteitag durch 75% der Stimmberechtigten beschlossen werden. Außerdem löst sich die Partei automatisch auf, wenn sie keine Mitglieder mehr hat.